Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

 


Kurzübersicht

 

Auch wenn dies gelegentlich noch nicht genügend ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen ist – auf allen juristischen Ebenen stößt man auf eine Fülle rechtlicher Bestimmungen für mehr Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Die­ser recht­liche Rahmen und seine konkrete lokale Ausgestaltung in den Kommunen bestimmen die realen Chancen auf Be­tei­li­gung von Kindern und Jugendlichen. Der folgende Beitrag gibt eine Übersicht über die wesentlichen bisher vor­lie­gen­den Gesetzesgrundlagen für die Partizipation junger Menschen.

Viele Menschen sind beim allerersten Gedanken an die rechtlichen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Ju­gend­li­chen unter 18 Jahren zunächst einmal skeptisch (siehe aktives Wahlrecht), stoßen dann aber bei der weiteren Be­trach­tung sehr schnell auf eine differenziertere Lage und eine wahre Flut rechtlich verankerter Grundlagen zur Be­tei­li­gung von Minderjährigen (Schröder 1995, S. 27). Positiv kann dann sogar ein deutlicher Trend zur weiteren Ge­währ­lei­stung eines immer größeren Mitbestimmungsfreiraums vermerkt werden.

(Beteiligungs-)Rechte von Kindern und Jugendlichen sind auf praktisch allen gesetzlichen Ebenen verankert. Dies be­ginnt bereits bei etlichen Texten für mehr Partizipation im internationalen Raum, z. B. in wichtigen Teilen der Agenda 21 oder in der UN-Kinderrechtskonvention und auf europäischer Ebene (z. B. „Europäische Charta der Rechte des Kin­des“). Auch nationale deutsche Bestimmungen und Rechtsgrundlagen auf Länderebene, etwa die Grundzüge des Kin­der- und Jugendhilfegesetzes oder die Öffnung des kommunalen Wahlrechts für 16- bis 18-Jährige, greifen die Idee der Be­tei­li­gung junger Menschen auf. Dies kann man der Reihe nach „herunterdeklinieren“ bis hinab zur kommunalen po­li­ti­schen Ebene.

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