Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Die Beteiligungsbausteine des Deutschen Kinderhilfswerkes


Einleitung-BausteineDie Partizipation von Kindern und Jugendlichen - zumal die kommunale Beteiligung - ist ein Schlüsselthema der ge­sell­schaft­lichen Entwicklung im 21. Jahrhundert. Die Be­tei­li­gungs­bau­stei­ne wollen Anregungen und Impulse lie­fern für ein Gesamtkonzept der kommunalen Beteiligung von Kin­dern und Jugendlichen. Sie wollen neben Beiträgen für die fach­liche Diskussion  und ganz konkrete Hilfen für eine reflexive, Veränderungsprozesse aktiv fördernde Praxis an­­bie­­ten.

Die Beteiligungsbausteine wollen dazu anregen, im Zuge der Diskussion um die Bürgergesellschaft an allen Orten der Gesellschaft zu entdecken, welche Chancen für Kinder und Jugendliche vorhanden sind zum aktiven Mitreden, Mit­pla­nen, Mitentscheiden. Sie sind ein Beitrag zur Entfaltung stärkerer "Alltagsdemokratie und Kinderfreundlichkeit" (Die­ter Tiemann) und von Mitbestimmung insgesamt.

Sie wenden sich an Fachleute in Wissenschaft und Praxis, das haupt- und ehrenamtliche Personal der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Jugendverbände und Vereine, insbesondere an Moderatorinnen und Moderatoren für Kinder- und Jugendbeteiligung, wie sie - ausgehend von Schleswig-Holstein - in etlichen Bundesländern, aber auch länderübergreifend vom Deutschen Kinderhilfswerk und von der Bertelsmann Stiftung in den letzten Jahren ausgebildet worden sind und auch an Politik und Verwaltung in den Kommunen.

Die Beteiligungsbausteine gliedern sich in die Hauptbestandteile Grundlagen, Strategien und Aktionsfelder, die wie­de­rum jeweils noch untersetzt sind:

 

 

Hinweise für die Nutzer/innen:

Die Beteiligungsbausteine gehen auf ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ge­för­der­tes Projekt "Beteiligungskiste" zurück, in dem insbesondere die methodischen Ansätze und Arbeits­hil­fen im Mit­tel­punkt standen. Dort wurden sie 2007 erstmalig veröffentlicht.

Um die Lesefreundlichkeit zu verbessern, wird bei allen Pluralformen selbstverständlich vorausgesetzt, dass die­se au­to­ma­tisch beide Geschlechter erfassen. Ansonsten wird - wenn nicht eindeutig Frau oder Mann gemeint ist - nur an besonders wichtigen Stellen die Doppelbezeichnung (Bürgermeisterin und Bürgermeister) gewählt.

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